Die Baroper SPD macht mit einem Antrag an den Unterbezirksparteitag am 28. März 2020 mobil gegen die Absicht von Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU), die Qual von Millionen Schweinen in Deutschland um viele Jahre zu verlängern. Nach der unsäglichen Fortsetzung der betäubungslosen Ferkelkastration von 2018 soll nun die sogenannte Kastenstand-Haltung von Muttersauen um bis zu weitere 17 ! Jahren erlaubt werden. Bei dieser Art der Haltung werden Muttersauen in einem ca. 65 cm breiten Eisenkasten eingepfercht, was sie sämtlicher natürlichen Verhaltensweisen beraubt. Das widerspricht nicht nur dem Tierschutz, sondern seit Jahren auch höchstrichterlicher Rechtsprechung.
In ihrem Antrag fordern die Baroper Genossinnen und Genossen alle SPD-Parlamentarier in Bund und Ländern eindringlich auf:
• bei dieser Quälerei von Millionen Muttersauen in Deutschland nicht länger mitzumachen
• nicht erneut den Steigbügelhalter für eine verfehlte Landwirtschaftspolitik der CDU zu geben
• sicherzustellen, dass kein Land mit SPD-Regierungsbeteiligung für diese Pläne stimmt.
Spätestens seit dem Kastenstand-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt aus November 2015 und seiner Bestätigung durch das Bundesverwaltungsgericht aus November 2016 steht fest: Die Haltung von Muttersauen muss mit mehr Platz für die Tiere neu geregelt werden.
Dem wollte Klöckner jetzt zwar mit einem Verordnungsentwurf entsprechen, der aber sollte den Landwirten bis zu 17 Jahre Zeit einräumen, um die neuen Vorgaben umzusetzen. Über diesen Entwurf sollte der Bundesrat eigentlich am 14.02.2020 entscheiden. Das Thema wurde allerdings kurzfristig von der Tagesordnung genommen.
Tiermedizinisch steht völlig außer Frage, dass das Einzwängen von Muttersauen eine massive Störung ihrer elementarsten Bedürfnisse und des Geburtsverlaufs darstellt. Das Ziel der Kastenstand-Befürworter/innen, die Zahl der Ferkelverluste durch Erdrücken zu verringern, wird nachweislich besser durch mehr Platz in den Ställen erreicht.
Das Fazit der Kritiker: Der Kastenstand dient allein der Arbeitserleichterung und dem Profit der Landwirtschaft.
Dass es auch anders geht, beweisen unsere Nachbarländer seit Jahren: Schweden hat den Kastenstand bereits 1988 verboten, Großbritannien 1991 und die Schweiz 1997. Auch in den Niederlanden, Österreich und Norwegen gelten inzwischen Verbote.